Bürgersolarstromanlage Dorfgemeinschaftszentrum Oberjosbach
6 Photovoltaik-Anlagen mit je 3,0 Kilowatt Leistung Im Rahmen einer Bürgersolarstromanlage mit 18,0 Kilowatt Leistung.
 Bürgersolarstromanlage Dorfgemeinschaftszentrum Oberjosbach, 18 Kilowatt Leistung, 120 Module Atersa A 150/5, 6 Wechselrichter SMA SB 2500, Datenfernüberwachung, Inbetriebnahme 08.November 2004 |
Die Gemeinschaftsanlage mit 18,0 kWp wurde auf dem direkt nach Süden ausgerichteten Schrägdach des Dorfgemeinschaftszentrums montiert. Die Dachneigung beträgt 37°, die Fläche ist unverschattet. Insgesamt 120 Solar-Module (150 Wp) wurden installiert. Jede der 6 Teilanlagen mit 3,0 kWp besteht somit aus 20 Modulen und einem Wechselrichter, der den gewonnenen Solarstrom in das Netz der SÜWAG einspeist. Ein Datenlogger zur Anlagenfernüberwachung via Modem sorgt für einen reibungslosen Betrieb der Solarstromanlage. Die Wechselrichter wurden in einem Technikraum installiert und haben somit optimale Betriebsbedingungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und Langlebigkeit. Die Gemeinde Niedernhausen verpachtet die Dachfläche (Mietzins 1,5 % vom Solarstromerlös jährlich). Ein Dachnutzungsvertrag für die Nutzung der Dachfläche über 20 Jahre wurde mit der Gemeinde abgeschlossen. Nach diesem Konzept ist jeder Investor eigenständiger Solaranlagenbetreiber. Die Vergütung des eingespeisten Solarstromes erfolgt direkt vom Netzbetreiber SÜWAG. Lediglich die Nebenkosten für Versicherung und Telefonanschluss werden aus rationellen Gründen gemeinschaftlich organisiert.
Jede Teilanlage mit 3 kWp Leistung kostet 17.434,80 € einschl. MwSt. Darin enthalten ist eine 10 Jährige Ertragsgarantie (800 kWh je Kilowatt und Jahr) Die jährliche Solarstromerzeugung beträgt laut Simulation ca. 2.550 kWh Die Einspeisevergütung nach Erneuerbare Energien Gesetz beträgt 0,574 € / kWh Damit erwirtschaften die Investoren jährlich ca. 1.460 € - und das 20 Jahre lang. Bei einer Finanzierung über das kfw-Umweltprogramm erwirtschaftet die Anlage über die Betriebsdauer von 20 Jahren also einen kumulierten Gewinn in Höhe von ca. 7.000 € (Förderung 500 EUR der Gemeinde Niedernhausen berücksichtigt).
|